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   VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11   

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VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11 (https://dejure.org/2014,4306)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2014 - 4 K 1742/11 (https://dejure.org/2014,4306)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 4 K 1742/11 (https://dejure.org/2014,4306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 Abs 3 S 1 BeamtVG, § 31 Abs 3 S 3 BeamtVG, Anl 1 Nr 3101 BKVO
    Zur Anerkennung einer Hepatitis C Infektion als Dienstunfall/Berufskrankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung; Dienstunfall - Berufskrankheit; Hepatitis C; Betriebsarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Infektionskrankheiten können Berufskrankheiten sein

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11
    Danach beurteilt sich die Frage, ob der Versicherte einer besonders erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, nach dem Grad der Durchseuchung des Tätigkeitsbereichs und dem Übertragungsrisiko der im Gefahrenbereich vorgenommenen Verrichtungen (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Danach beurteilt sich die Frage, ob der Versicherte einer besonders erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, nach dem Grad der Durchseuchung des Tätigkeitsbereichs und dem Übertragungsrisiko der im Gefahrenbereich vorgenommenen Verrichtungen (BSG, Urt. v. 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Zwingend ist dieser Schluss aber nicht (BSG, Urt. v. 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Dies beinhaltet Feststellungen zu der Frage, ob die Verrichtungen des Klägers ihn mit einer infizierten Person oder einem durchseuchten Objektbereich in Berührung gebracht haben oder ob die Verrichtungen im Hinblick auf den Übertragungsmodus der Hepatitis C-Infektion sowie ihrer Art, Häufigkeit und Dauer nach besonders infektionsgefährdend waren (BSG, Urt. v. 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Lässt sich das Ausmaß der Durchseuchung bezüglich HCV-Antikörper nicht aufklären, ist vom Durchseuchungsgrad der Gesamtbevölkerung (ca. 0,5 bis 0, 7%; vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris, m.w.N.) auszugehen, wenn wie hier - und was selbst die von der Beklagten kontaktierte Arbeitsmedizinerin in ihrer Stellungnahme vom 24.01.2008 zugrunde legt - das Vorliegen eines Krankheitserregers im Arbeitsumfeld nicht ausgeschlossen werden kann.

    Im Gesundheitswesen ist die Nadelstichverletzung insbesondere mit einer Hohlnadel daher ein geeigneter Übertragungsweg, der ein besonders hohes Übertragungsrisiko beinhaltet, da hier regelmäßig der Transfer relativ großer Mengen frischen Blutes möglich ist (BSG, Urt. v. 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11
    Die in Nr. 3101 aufgeführte Infektionskrankheit gilt im Sinne des § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG i.V.m. der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung nur dann als Dienstunfall, wenn die zur Zeit der Infektion konkret ausgeübte dienstliche Tätigkeit erfahrungsgemäß im Ganzen gesehen ihrer Art nach unter den besonderen zur Zeit der Krankheitsübertragung bestehenden tatsächlichen Verhältnissen und Begleitumständen eine hohe Wahrscheinlichkeit der Erkrankung in sich birgt (BVerwG, Urt. v. 28.01.1993 - 2 C 22/90 - juris).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11
    Gutachten, die im Verwaltungsverfahren vom Dienstherrn zur Klärung der Frage der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls für einen Körperschaden eingeholt worden sind, können im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage verwertet werden (BVerwG, Beschl. v. 26.09.2012 - 2 B 97.11 - juris; vgl. auch für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 30.08.1993 - 2 B 106/93 - juris, v. 18.01.1989 - 2 B 177.88 - juris).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11
    Gutachten, die im Verwaltungsverfahren vom Dienstherrn zur Klärung der Frage der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls für einen Körperschaden eingeholt worden sind, können im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage verwertet werden (BVerwG, Beschl. v. 26.09.2012 - 2 B 97.11 - juris; vgl. auch für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 30.08.1993 - 2 B 106/93 - juris, v. 18.01.1989 - 2 B 177.88 - juris).
  • BVerwG, 18.01.1989 - 2 B 177.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestimmung des Umfangs der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11
    Gutachten, die im Verwaltungsverfahren vom Dienstherrn zur Klärung der Frage der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls für einen Körperschaden eingeholt worden sind, können im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage verwertet werden (BVerwG, Beschl. v. 26.09.2012 - 2 B 97.11 - juris; vgl. auch für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 30.08.1993 - 2 B 106/93 - juris, v. 18.01.1989 - 2 B 177.88 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 4 S 1743/88

    Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall - Erkrankung eines Polizeibeamten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11
    Diese Regelung steht im Hinblick auf die Anordnung ihrer Anwendung auf das Dienstunfallrecht der Beamten im Einklang mit dem in § 31 Abs. 3 BeamtVG enthaltenen Ermächtigungsrahmen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1990 - 4 S 1743/88 - juris).
  • VG Würzburg, 26.10.2021 - W 1 K 21.536

    Anerkennung der Covid-19-Erkrankung eines Lehrers als Dienstunfall

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber unter anderem den oben genannten, oftmals bestehenden Beweisschwierigkeiten mit Hinblick auf die erforderliche Genauigkeit bei der Bestimmung des Ansteckungszeitpunktes dadurch Rechnung getragen, dass die Krankheiten in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfall anerkannt werden können (BVerwG, B.v. 19.1.2006 - 2 B 46/05 - juris, Rn. 6; VG Karlsruhe, U.v. 22.1.2014 - 4 K 1742/11 - juris, Rn. 25).

    Entscheidende Faktoren sind dabei vor allem der Grad der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes des Beamten und die Übertragungsgefahr bei der konkreten Tätigkeit (Günther/Fischer, NWVBl 2020, 309 (313); VG Karlsruhe, U.v. 22.1.2014 - 4 K 1742/11 - juris, Leitsatz).

  • VG Sigmaringen, 02.02.2022 - 5 K 1819/21

    Erfolglose Klage eines Lehrers auf Anerkennung einer COVID-19 Infektion als

    Demnach gelten diejenigen Krankheiten, die in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind, fiktiv als Dienstunfälle, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2006 - 2 B 46.05 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.1986 - 4 S 2468/85 -, ZBR 1986, 277; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2010 - 1 A 3299/08 -, juris), es sei denn, es kann festgestellt werden, dass er sich die Krankheit nicht infolge der beruflichen Tätigkeit zugezogen hat (zu § 31 BeamtVG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.1990 - 4 S 1743/88 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014 - 4 K 1742/11 -, juris).

    Für den insoweit anzusetzenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab können etwa auch die von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zum Vorliegen einer Berufskrankheit entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (hierzu und zum Folgenden: VG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014 - 4 K 1742/11 -, juris); danach beurteilt sich die Frage, ob der Versicherte bzw. Beamte einer besonders erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, nach dem Grad der Durchseuchung des Tätigkeitsbereichs und dem Übertragungsrisiko der im Gefahrenbereich vorgenommenen Verrichtungen (BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R -, BSGE 103, 45).

  • VG Bayreuth, 04.10.2022 - B 5 K 21.909

    Corona-Infektion einer Grundschullehrerin kein Dienstunfall

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber unter anderem den oben genannten, oftmals bestehenden Beweisschwierigkeiten mit Hinblick auf die erforderliche Genauigkeit bei der Bestimmung des Ansteckungszeitpunktes dadurch Rechnung getragen, dass die Krankheiten in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfall anerkannt werden können (BVerwG, B.v. 19.1.2006 - 2 B 46/05 - juris, Rn. 6; VG Karlsruhe, U.v. 22.1.2014 - 4 K 1742/11 - juris, Rn. 25).

    Entscheidende Faktoren sind dabei vor allem der Grad der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes des Beamten und die Übertragungsgefahr bei der konkreten Tätigkeit (Günther/Fischer, NWVBl 2020, 309 [313]; VG Karlsruhe, U.v. 22.1.2014 - 4 K 1742/11 - juris, Leitsatz).

  • VG Würzburg, 14.11.2023 - W 1 K 23.970

    Anerkennung der Covid-19-Erkrankung einer Polizistin als Dienstunfall, kein

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber unter anderem den oben genannten, oftmals bestehenden Beweisschwierigkeiten mit Hinblick auf die erforderliche Genauigkeit bei der Bestimmung des Ansteckungszeitpunktes dadurch Rechnung getragen, dass die Krankheiten in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31.10.1997 (BGBl. I S. 2623) unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfall anerkannt werden können (BVerwG, B.v. 19.1.2006 - 2 B 46/05 - juris, Rn. 6; VG Karlsruhe, U.v. 22.1.2014 - 4 K 1742/11 - juris, Rn. 25).

    Entscheidende Faktoren sind dabei vor allem der Grad der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes des Beamten und die Übertragungsgefahr bei der konkreten Tätigkeit (Günther/Fischer, NWVBl 2020, 309 (313); VG Karlsruhe, U.v. 22.1.2014 - 4 K 1742/11 - juris, Leitsatz).

  • VG Bremen, 10.11.2023 - 7 K 1183/22

    Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall, Urteil vom 10.11.2023 -

    Für den insoweit anzusetzenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab können etwa auch die von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zum Vorliegen einer Berufskrankheit entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (hierzu und zum Folgenden: VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Januar 2014 - 4 K 1742/11, juris); danach beurteilt sich die Frage, ob die versicherte Person einer besonders erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, nach dem Grad der Durchseuchung des Tätigkeitsbereichs und dem Übertragungsrisiko der im Gefahrenbereich vorgenommenen Verrichtungen.
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